Krebsfrüherkennung
Information zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung ab 2020
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie auch künftig einmal im Jahr Anspruch auf die frauenärztliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Diese beinhaltet die Spiegeleinstellung der Scheide und die Beurteilung der Unterleibsorgane durch Tastuntersuchung.
Ab dem Alter von 30 Jahren
wird die Brust jährlich auf eventuelle Knoten oder Veränderungen abgetastet.
Außerdem:
Im Alter von 20-34 Jahren
Weiterhin eine jährliche Abstrichentnahme vom Muttermund (PAP-Abstrich) für die zytologische Untersuchung.
Ab dem Alter von 35 Jahren
Alle 3 Jahre eine Abstrichentnahme vom Muttermund (PAP-Abstrich) für die zytologische Untersuchung, kombiniert mit einem HPV-Test (Ko-Test).
Information zur Darmkrebsfrüherkennung
Nach den derzeit gültigen Krebsfrüherkennungsrichtlinien haben Sie nach dem 50. Geburtstag bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres jährlich Anspruch auf eine Untersuchung mittels Stuhlröhrchen auf nicht sichtbare Blutbeimengungen im Stuhl durch die gesetzliche Krankenversicherung. Danach wird der sogenannte iFOBT-Test alle 2 Jahre angeboten oder stattdessen besteht für Sie die Möglichkeit alle 10 Jahre eine Darmspiegelung durchführen zu lassen. Viele Krankheiten werden durch okkultes, also für Sie persönlich nicht sichtbares Blut im Stuhl angezeigt (z.B. Magengeschwüre, Polypen, Dickdarmentzündung oder Darmkrebs). Der iFOBT erlaubt den Nachweis von verdeckten Blutspuren in viel geringeren Mengen als die bisherige Untersuchung der 3 Stuhl-Briefchen (Guaiak-Test). Die Entdeckungsrate von okkultem Blut im Stuhl liegt hier bei 86% und damit doppelt so hoch wie bei den ursprünglichen Tests. Ferner müssen Sie als Patientin vor der Durchführung des Tests keine besondere Diät einhalten: Es gibt keine falsch positiven Testergebnisse durch Ernährung.
Sonderleistungen als erweiterte Darmkrebsfrüherkennung
Außerhalb des Anspruches der gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie eine gleichwertige Stuhluntersuchung (Prevent IDCC) jederzeit als iGeL-Leistung in Anspruch nehmen.
Sonderleistungen als erweiterte Krebsfrüherkennung
Beim konventionellen PAP-Test/Zytotest werden vom Gebärmuttermund Zellen entnommen, die auf einem Objektträger ausgestrichen und im Labor nach Anfärbung mikroskopisch untersucht werden. Unter optimalen Bedingungen bietet dieser Test eine relativ hohe Sicherheit. Nachteile können sein:
- ungenügende Zellen im Abstrich
- keine eindeutige Beurteilung der Zellen durch Überlagerungen (z.B. Schleim oder Blut)
Bei der Dünnschicht-Zytologie-Methode, auch ThinPrep PAP-Test genannt, werden die Zellen wie beim konventionellen PAP-Test entnommen dann aber in ein Gefäß mit Konservierungslösung gegeben. Somit kommen alle abgenommenen Zellen zur Untersuchung und können zur Beurteilung besser aufgearbeitet werden. Überlagerungen mit Schleim oder Blut können vermieden werden.
Ultraschalluntersuchung der Unterleibsorgane
Die Ultraschalluntersuchung der Unterleibsorgane zur Krebsfrüherkennung wird von den Krankenkassen leider nicht übernommen, obwohl das seit langem eine Forderung der FrauenärztInnen ist. Besonders bei der Früherkennung von Eierstocktumoren stellt die Ultraschalluntersuchung eine entscheidende Verbesserung der Diagnostik gegenüber der reinen Tastuntersuchung dar. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen die Ultraschalluntersuchung des Unterleibs (Vaginalsonographie) als individuelle Gesundheitsleistung (Selbstzahlerleistung) zusätzlich bei der Krebsfrüherkennungsuntersuchung anbieten.
Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen
Die Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen (auch Mammasonographie) dient der Früherkennung von nicht tastbaren Tumoren bzw. Zysten und der Beurteilung von tastbaren Befunden. Die Ultraschalluntersuchung stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Selbstuntersuchung der Brust dar.
Gern bieten wir Ihnen die Mammasonographie zur Früherkennung von Tumoren und Zysten als Wahlleistung an. In beiden Fällen bitten wir um Mitteilung vor der Untersuchung an der Anmeldung.
HPV-Zellabstrich (Humane Papillomviren)
Die bekannte Krebsfrüherkennungsuntersuchung mit der Entnahme von Zellen am Muttermund und dem Gebärmutterhalskanal ist eine wesentliche Methode zur Früherkennung von bösartigen Veränderungen im Bereich dieser Gewebe. Solche Veränderungen werden vorwiegend durch die o. g. Viren verursacht. Die Durchseuchung der Bevölkerung wird auf ca. 40% geschätzt; eine Ansteckung erfolgt meistens durch ungeschützten Geschlechtsverkehr. Das Risiko einer Frau diese Infektion zu bekommen wird auf 40-80 % geschätzt. Bei diesen Viren gibt es harmlose (low risk) und aggressive (high risk) Typen. Aus den letzteren kann sich ein Gebärmutterhalskrebs entwickeln. Um die Sicherheit des Krebsvorsorgeabstriches zu erhöhen, kann ein zusätzlicher Identifikationstest der high risk Viren erfolgen (Subtypen: 16, 18, 31, 33, 35, 45, 51, 52, 56). Seit 2020 wird dieser Test (ab einem Alter von 35 Jahren) alle 3 Jahre von der Krankenkasse getragen.